TÜV-Umrüstung

TÜV- Vollabnahme für alle Marken

Wir sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug auf deutsche oder europäische Strassen kommt.
Wir bedienen uns hier verschiedener Partnerwerkstätten in Bremen und Holland, mit denen wir seit Jahren eng zusammenarbeiten.

An unserem Standort in Süddeutschland betreiben wir unsere eigene Fachwerkstatt, in der wir für unsere Kunden die Umrüstung und die HU- Abnahme durchführen.

Oldtimer H-Abnahme

Seit nunmehr 12 Jahren betreiben wir eine Oldtimer- Fachwerkstatt. Hier können wir nicht nur die Umrüstung und Abnahme für unsere Kunden anbieten, sondern auch Restauration, Umbau, Aufbereitung und vieles mehr.

Wichtig ist uns hierbei, dass unser Kunde so wenig als möglich damit konfrontiert werden. Unser Ziel ist, dass der Kunde ein zulassungsfertiges Fahrzeug vor seine Türe gestellt bekommt.

GEBRAUCHTWAGEN
Unser Partner kümmert sich um die Umrüstung Ihres Wagens gemäß der deutschen StVZO und die Vollabnahme Ihres Fahrzeuges zur Erlangung der deutschen Hauptuntersuchung.

SERVICE IN DE, A und CH
Derzeit bieten wir diesen Service speziell für Deutschland und folgende Nachbarstaaten an:
Österreich
Schweiz

Was bedeutet TÜV Umrüstung oder Homologation?

Alle Fahrzeuge die aus dem Ausland eingeführt werden und in Deutschland zugelassen werden, müssen technisch umgerüstet werden, um dann die technische Vollabnahme gemäß §21 StVZO zu erhalten. Dies gilt für alle Fahrzeuge, die bereits einmal zugelassen waren.

Bei allen Fahrzeugen muss ein Datenblatt beigebracht werden, welches alle zulassungsnotwendigen Daten zum Fahrzeug enthält. Bei Fahrzeugen, die nicht für den europäischen Markt gefertigt wurden, kann dies zu Komplikationen führen, nämlich dann, wenn für das Modell kein Datenblatt vorliegt. In diesem Fall ist eine große Anzahl von Einzelgutachten und Einzelabnahmen durchzuführen, was sehr teuer werden kann.

Es empfiehlt sich also vor dem Kauf eines Fahrzeuges in USA zu erfragen, ob es für das Modell ein Datenblatt für die Zulassung gemäß StVZO gibt.

Welche Umrüstungen sind nötig?

  • Ab Baujahr 1970 müssen Fahrzeuge gelb blinken; rote Blinker müssen umgerüstet werden
  • jedes Fahrzeug muss über eine Nebelschlussleuchte verfügen (ausgenommen Oldtimer)
  • Standlicht muss weiss sein
  • Austausch der Hauptscheinwerfer, falls kein Datenblatt vorhanden ist alternativ kann ein lichttechnisches Gutachten erstellt werden
  • bei Oldtimern müssen Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen eingebaut werden
  • Fahrgestellnummer muss vorne rechts auf den Träger eingeschlagen werden
  • bei Oldtimern muss ein Typenschild erstellt und eingenietet werden
  • bei Oldtimern muss eine Warnblinkanlage eingebaut werden, falls diese nicht werkseitig verbaut ist

Das Besondere daran ist, dass Sie auch zukünftig direkt mit diesen Partnern zusammenarbeiten können, falls Sie technische Hilfe, Service oder Wartung für Ihr Fahrzeug benötigen.